Wer benötigt einen Energieausweis?
Die EnEV2014, Energieeinsparverordnung 2014, legt neue Regelungen für die Vermietung und den Verkauf von Immobilien fest. Eine davon betrifft die Energieausweise, die Mietern und Käufern Aufschluss über den Energieverbrauch der Gebäude geben sollen. Laut EnEV müssen Inserate in Zeitungen, Zeitschriften, im Internet und anderen kommerziellen Medien ebenfalls bestimmte Angaben etwa zur Art des Energieausweises, zum Endenergiebedarf und zum wesentlichen Energieträger für die Heizung enthalten. Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 erstellt werden, muss zudem die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) angegeben werden.
Was sind die Folgen der Unterlassung?
Werden die Angaben unterlassen, droht dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
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